FAQ

Häufig gestellte fragen
Die ein oder andere Frage erreicht uns denn doch. Diese haben wie hier für Sie gesammelt. Ist Ihre Frage dennoch nicht beantwortet, rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail – wir bieten Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch in unserer Logopädie Praxis an.
Was ist Logopädie?
Logopädie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung von Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Wer wird bei uns behandelt?
- Kinder mit Problemen in der Aussprache oder im Satzbau (kindliche Sprach- und Sprechstörungen)
- Schulkinder mit auditiven Wahrnehmungsproblemen und/oder Lese – Rechtschreibstörung (LRS)
- Erwachsene mit Erkrankungen wie z. B.: Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma nach Unfällen, Multiple Sklerose, Parkinson usw.
(Aphasien, Dysarthrien, Dysphagien) - Patienten mit Störungen des Redeflusses (Stottern und Poltern)
- Menschen mit sprachlichen Problemen aufgrund von Hörstörungen, körperlicher oder geistiger Behinderung (Infantile
Cerebralparesen, Syndrome) - Patienten mit stimmlichen Einschränkungen aufgrund hoher Belastung in Sprechberufen (Dysphonien)
- Erwachsene nach Kehlkopfresektionen (Laryngektomie)
- Kinder und Jugendliche mit Zungenfehlfunktionen (Myofunktionelle Störungen), meist begleitend zur kieferorthopädischen
Behandlung - Patienten mit Schluckstörungen (Dysphagien)
- Menschen mit näselndem Stimmklang (Rhinophonie z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten)
Wie und wann bekommen Sie eine logopädische Behandlung?
Sollten Sie bei sich oder bei Ihren Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, dann wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Dies kann ein HNO-Arzt, ein Kinderarzt, ein Hausarzt , ein Neurologe, ein Kieferorthopäde oder ein anderer Facharzt sein.
Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird von einem Arzt verordnet. Bei Ausstellung eines Rezeptes, melden
Sie sich telefonisch oder gern auch persönlich in unserer Praxis zur Terminvereinbarung.
Die vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung ist nach Ausstellungsdatum nur zwei Wochen gültig. Bitte beachten Sie dies bei der
Terminabsprache.
Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung?
Diagnostik:
- Erstgespräch mit Fragen zur vorliegenden Problematik,
- Durchführung gezielter Tests zur objektiven Einschätzung der Symptome
- Die Ergebnisse bilden zusammen mit der ärztlichen Diagnose und der Schilderung des Patienten die Grundlage für die Vorgehensweise und Methodenauswahl der anschließenden Therapie
Beratung:
- Die logopädische Beratung umfasst die Aufklärung des Patienten und dessen Angehörigen über Ursache und Auswirkung der jeweiligen Kommunikationsstörung.
- Es wird über Inhalt, Verlauf und Behandlung der Therapie informiert.
- Darüber hinaus werden Hinweise und Hilfen angeboten, welche der verbesserten Alltagsbewältigung dienen sollen.
Therapie:
- Die Therapie enthält spezifische Übungen und Gespräche mit dem Patienten und dessen Angehörigen über den Therapieverlauf sowie Anleitungen zum selbständigen Üben in Häuslichkeit und Alltag.
- Bei Bedarf enthält die logopädische Therapie auch psychotherapeutische Elemente
Wer bezahlt Logopädie?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
- Für Heilmittel beträgt die Zuzahlungspflicht innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung derzeit 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung.
- Zuzahlungen müssen bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegt bei 2 % des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch Erkrankten bei 1%). Bitte heben Sie Ihre Zuzahlungsbelege auf!
- Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird von der Krankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung abgezogen.
Bekommt der Arzt einen Therapiebericht?
Fordert der Arzt einen Therapiebericht durch das entsprechende Kreuz auf der Heilmittelverordnung an, senden wir ihm einen Kurzbericht zu.
Kann ein ausführlicher Bericht angefertigt werden?
Sobald Ärzte, Fachärzte oder Institutionen einen ausführlichen Bericht anfordern, besteht für uns die Möglichkeit diesen anzufertigen. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit einen ausführlichen Bericht bei Ihrer Therapeutin kostenpflichtig in Auftrag zu geben.
Erklärung der störungsbilder
Aphasie
erworbene, zentral bedingte Störung der Sprache, welche durch hirnorganische Schäden entsteht; tritt nach abgeschlossenem Mutterspracherwerb auf (z.B. sehr häufig durch Schlaganfall)
Apraxie
Störung in Auswahl und zeitlichem Ablauf von aufeinander folgenden Bewegungen und Handlungen (häufig: Störung der Artikulationsbewegungen und deren Abläufe > Sprechapraxie)
Dysarthrie
Störung des Sprechens und der Stimme infolge von Erkrankungen und/oder Läsionen in den entsprechenden Hirnarealen
Dysgrammatismus
Störung beim Erwerb des grammatikalischen Regelsystems der Muttersprache; Störung der Fähigkeit, sich sprachlich durch deklinatorisch und konjugatorisch richtig gebrauchte Wörter auszudrücken
Dyslalie
fehlerhafte Bildung eines oder mehrerer Laute
Dysphagie
Störung des Schluckaktes
Dysphonie
Störung des Stimmklanges
Sprachstörungen
allgemeine Störung des Sprachaufbaus oder des Sprachvermögens
Laryngektomie
operative Entfernung des Kehlkopfes (meist tumorbedingt)
Poltern
Redeflusstörung mit sehr schnellem, überstürztem Sprechablauf
Sprachentwicklungsverzögerung (SEV)
Zurückbleiben von der normalen Sprachentwicklung des Kindes; Ursachen individuell verschieden
Sprachentwicklungsstörung (SES)
jegliche Form der Beeinträchtigung der normgerecht verlaufenden kindlichen Sprachentwicklung
Sprachentwicklungsbehinderung (SEB)
durch Hirnschädigung bedingte kindliche Sprach- erwerbsstörung (oft kombiniert mit anderen Auffälligkeiten und/oder Behinderungen)
Stottern
Störung des Redeflusses; Hemmungen und Unterbrechungen der interpersonellen Kom- munikation durch Wiederholungen von Worten, Wortteilen oder Lauten

KONTAKT:
- Ärztehaus Schwerin-Lankow, Rahlstedter Straße 29
- 0173 - 8 730 760
- anett.jantz@sprechwerkstatt.de
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